Das Verwaltungsrecht ist dabei vor Allem bundeslandspezifisch
angepasst. So folgt in einigen Bundesländern, wie auch Schleswig-Holstein, auf einen Ausgangsbescheid grds. zunächst das Widerspruchsverfahren, in welchem Sie sich mit der Behörde auseinandersetzen müssen. Auch wenn Sie die rechtliche Argumentation in Ihrem Widerspruch selbstverständlich selber vornehmen können, zahlt es sich nicht selten aus, bereits in diesem Zeitpunkt des Verfahrens einen Rechtsanwalt einzuschalten.
So kann oftmals das rechtliche Problem bereits in diesem Stand des Verfahrens aus der Welt geschafft werden und sich ein kostenträchtiges Gerichtsverfahren
gespart werden.
Sollte die Behörde dem Widerspruch
jedoch nicht abhelfen, so erlässt sie einen Widerspruchsbescheid. Gegen diesen Widerspruchsbescheid kann sich dann nur noch mit einer Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht verteidigt werden. Bei der Erhebung einer solchen Klage
sind dabei dann besondere Form- und Fristvorschriften zu beachten.
Aufgrund dieser besonderen förmlichen und fristgebundenen Struktur ist es dann umso bedeutsamer, einen auf dem Gebiet spezialisierten Rechtsanwalt in einem möglichst frühen Zeitraum zu kontaktieren.
Als auf das öffentliche Recht spezialisierter Rechtsanwalt stehe ich Ihnen in jeder Phase des Verfahrens mit Rat und Tat zur Seite.