Welche Abrechnung oder welche Kombinationen von Abrechnungsmethoden gewählt wird, ist eine stets vom Einzelfall
abhängige Frage. Im Zentrum der anwaltlichen Vergütung steht dabei die gegenseitige Angemessenheit des Honorars. In den Fällen der Prozesskosten- und Beratungshilfe müssen darüber hinaus gesonderte Voraussetzungen vorliegen.
Die Angemessenheit
bemisst sich nach der Art, dem Umfang und der Schwierigkeit der einzelnen Tätigkeit und ist im Ermessen des Rechtsanwalts für den Einzelfall zu bestimmen.
Selbstverständlich erhalten Sie von mir eine absehbare Kostenaufklärung, bevor die Mandatsarbeit begonnen wird.
Weitere grundlegende Informationen zu den einzelnen Möglichkeiten finden Sie nachfolgend auf den jeweiligen Unterseiten.