Rechtsgebiete


Rechtsgebiete

Auf dieser Seite erhalten Sie einen kurzen Überblick über meine rechtlichen Schwerpunkte. Dies stellt jedoch nur eine Übersicht dar. Sollten Sie sich nicht sicher sein, ob Ihr rechtliches Problem in die nachfolgenden Kategorien passt, so stehe ich Ihnen natürlich dennoch gerne zur Verfügung. 

Gerne können wir schriftlich oder telefonisch Ihr Problem erörtern.

Verwaltungsrecht

Das Verwaltungsrecht ist der Oberbegriff für  alle Rechtsstreitigkeiten zwischen dem Bürger und dem Staat.

öffentliches Baurecht

Das öffentliche Baurecht ist ein Unterbegriff des Verwaltungsrechts. Es umfasst alle Fragen, welche sich im Zusammenhang mit dem Bauantrag, der Bauordnung und dem Bauplanungsrecht stellen.

Typische Fälle / Kategorien:


  1. Bauordnungsrecht (Abrissverfügung / Nutzungsuntersagungen)
  2. Baugenehmigungen und Bauvorbescheide
  3. Dritt-Widerspruch als Nachbar
  4. Bauleitverfahren (Bebauungspläne) der Gemeinde
  5. allgemeine Beratung
Das Beamten- und öffentliche Dienstrecht ist immer dann einschlägig, wenn sich der Beamte aus seiner dienstlichen Position heraus gegen seinen  Dienstherren wendet.
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