Das Beamtenrecht umfasst alle Vorschriften, die die Rechtsstellung der Beamtinnen und Beamten
regeln. Hierunter fallen nicht nur die allgemeinen Beamtengesetze, Laufbahnverordnungen oder das Besoldungs- und Versorgungsrecht. Auch die ergänzenden Vorschiften, wie etwa die Bestimmungen zum Urlaubs-, Reisekosten oder Beihilferecht, sind Bestandteil dieses Rechtsgebietes.
Das Beamtenrecht stellt eine weitere Untergruppe des besonderen Verwaltungsrechts dar und folgt in seinen Grundzügen den selben formellen Vorschriften. Aufgrund des Umstandes, dass Sie sich als Beamter oder als Beamtin zumeist gegen Ihre Dienstherrin wenden, ergeben sich jedoch mitunter Besonderheiten.