Im Zentrum des Baurechts steht der Grundgedanke, dass die öffentliche Hand Herrin des Bodenrechts
ist. Das Baugenehmigungsverfahren stellt somit ein präventives Verbot mit Erlaubnisvorbehalt dar. Dementsprechend ist die Umsetzung von Bauvorhaben oftmals schwierig mit der Behörde
zu verhandeln.
Aufgrund dieses Umstandes ist es umso bedeutender, bereits frühzeitig einen Rechtsanwalt in dem Verfahren zu beteiligen.
So kann es zunächst aus Kostengründen ratsam sein, vor der Stellung eines formellen Bauantrags zunächst einen Bauvorbescheid, auch Bauvoranfrage
genannt, zu beantragen. In diesem Bauvorbescheidverfahren prüft die Behörde die Vereinbarkeit Ihres Bauvorhabens mit den öffentlich-rechtlichen Vorschriften in einem vereinfachten Verfahren. Dafür fallen für solch eine Prüfung auch grundsätzlich nur 25% der Gebühren an, welche für einen formellen Bauantrag bei der Behörde angefallen wären. Die Gebührenkosten basieren dabei stets auf dem Wert des Bauvorhabens.
Solch ein Bauvorbescheid
stellt sodann eine verbindliche Entscheidung der Baugenehmigungsbehörde über Einzelfragen des Bauvorhabens dar. Eine Beantragung kann dann Sinn machen, wenn Sie sich über die Genehmigungsfähigkeit einzelner Abschnitte des Bauvorhabens, wie z.B. die Ausformung oder Höhe des Daches oder die Zulässigkeit der Nutzung des Gebäudes als Wohngebäude, unsicher sind.
Je nach Art und Umfang Ihres Bauvorhabens kann und sollte Sie diesbezüglich aber auch bereits Ihr Architekt
belehren. Dieser ist darüber hinaus zu einer umfassenden Aufklärung der Genehmigungsfähigkeit Ihres Bauvorhabens verpflichtet.
Ein Rechtsanwalt kommt im Baurecht typischerweise ins Spiel, sobald ein Bauantrag oder eine Bauvoranfrage bereits gestellt wurde, aber abgelehnt wurde. Sodann eröffnet dies das Feld für eine Argumentation
bezüglich der Vereinbarkeit des Bauvorhabens mit den öffentlich-rechtlichen Vorschriften.
Gerne stehe ich Ihnen bei Fragen zur Verfügung.
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